Veröffentlicht am 2022-11-16
Heichelberghof Heichelberghof

Saisongärten in Klein-Umstadt

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Beschreibung

Unsere Gemeinschaftäcker sind Räume für eine lokale Lebensmittelproduktion, leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, Biodiversität und Klimaschutz, für Umwelt und Ernährungsbildung. Außerdem bieten sie Naherholung, fördern Gesundheit und Wohlbefinden, sind ein sozialer Treffpunkt im Ortsteil Klein-Umstadt und bilden eine Brücke zwischen Alt und Jung.
In unserer ersten Saison bieten wir 12 Parzellen à 20qm an. Diese werden mit ca. 15-20 Kulturen von uns vorgepflanzt und sind von Mai bis November nutzbar. Wir stellen Gartenwerkzeuge, Wasser, Raum zum Zusammensitzen, eine Komposttoilette und Kompost.

Das Feldstück ist

  • Vorbepflanzt mit etwa 20 unterschiedlichen Gemüsesorten
  • Zusätzlich gibt es ein Stück zum Selbstbepflanzen

Saisondauer

Mai bis November

Ausstattung

  • Gartengeräte
  • Picknickplatz
  • Gießwasser
  • Komposterde
  • Kompostplatz
  • Toilette

Landwirtschaftlicher Partner

Heichelberghof

Services

  • Gärtnerische Beratung vor Ort
  • Feste und Veranstaltungen
  • Workshops und Kurse

Ökologischer Anbau

  • Bio zertifiziert, daher nur Bio-Saatgut und Bio-Jungpflanzen, die EG-Verordnung (834/2007) zum Ökologischen Landbau ist einzuhalten

Lage und Erreichbarkeit

Heichelberghof, Anfahrt über das Bürgerhaus Klein-Umstadt in Richtung Friedhof.

Nutzung

  • Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
  • Kein Feuer
  • Nicht Rauchen
  • Hunde an der Leine
  • Keine Bäume und Sträucher
  • Keine baulichen Maßnahmen, außer Rankhilfen

Vergabe

  • Anbaufläche wird vergeben

Haftung auf dem Gemeinschaftsacker

  • Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
  • Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
  • Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
  • Keine Haftung für Leib und Leben, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass seine Mitnutzer sich an die Nutzungsvereinbarung halten
  • Der Nutzer hat auf seinem Feldstück Verkehrssicherungspflicht und haftet gegenüber Ansprüchen Dritter

Rückgabe

  • Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben

Rücktritt und Kündigung

  • Wer vor der Übergabe zurücktritt, bekommt 80 % des Betrags erstattet
  • Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich
  • Der Anbieter kann bis zur Übergabe vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall wird der Betrag zurückerstattet
  • Bei Verstoß gegen den Vertrag kann durch den Anbieter fristlos gekündigt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht

Region

  • Rhein Neckar